Anmerkung zu LG Dessau – Beiordnung eines dritten Pflichtverteidigers

von Rechtsanwalt Christoph Rühlmann aus Düren, zugleich Fachanwalt für Strafrecht
erschienen in Strafverteidiger 2016, Heft 8, 488, 489.

Anmerkung*:
I. Einführung:
Auch wenn es keinen Grund gibt, ein lautes Halleluja auszustoßen, ob der Entscheidung des LG Dessau-Roßlau, dem Angeklagten auf seinen Antrag hin einen weiteren Pflichtverteidiger beizuordnen, obwohl bereits zwei Pflichtverteidiger bestellt waren, ist der Beschluss doch bemerkenswert. Dies nicht nur deshalb, weil die Beiordnung von gleich drei Pflichtverteidigern eine Rarität ist, die bislang sehr selten praktiziert wird, sondern vor allem, weil die Beschlussbegründung durch ein, was Verteidigungsrechte angeht, selten gewordenes dialektisches Verständnis besticht. Weiterlesen

Anmerkung zu OLG Koblenz, Beschl. v. 28.09.2005 (Zurückstellung der Strafvollstreckung gem. § 35 BtMG)

von Rechtsanwalt Christoph Rühlmann aus Düren, zugleich Fachanwalt für Strafrecht
erschienen in Strafverteidiger 2006, 588 f.

BtMG § 35 (Zurückstellung der Strafvollstreckung)
Im Rahmen des Vorgehens nach §§ 35, 36 BtMG soll gerade Risikopatienten eine Therapiechance eröffnet werden. Ein Versagungsgrund kann nur dann gegeben sein, wenn konkrete Zweifel an einem ernsthaften Therapiewillen bestehen. Drogenkonsum, bzw. dessen Versuch vor Antritt einer Therapie lässt den Schluss auf einen fehlenden Therapiewillen nicht zu, da dieses Verhalten gerade wesentlicher Bestandteil einer noch nicht therapierten Sucht ist. Weiterlesen

Der „polizeiliche Prozessbeobachter“ in Umfangverfahren – Rechtsöffentlichkeit im Sinne von § 169 GVG?

von Rechtsanwalt Christoph Rühlmann aus Düren, zugleich Fachanwalt für Strafrecht
erschienen in Strafverteidiger 2005, Heft 12, 692-694.

1. Problematik
Den meisten Strafverteidigern dürften sie in sogenannten Umfangverfahren, d. h. jenen Prozessen, die sich aufgrund des umfangreichen Prozessstoffes über eine Vielzahl von Verhandlungstagen erstrecken und manchmal Monate bis Jahre dauern, regelmäßig auffallen. Mal verstohlen Notizen machend, oft aber nur mit unbewegter Miene den Prozess verfolgend, gehören sie mittlerweile zum Prozessalltag wie die Berichterstatter der lokalen Presse. Die Rede ist von Polizeibeamten, die – dienstlich veranlasst – im Zuschauerraum manche Stunde oder auch Tage damit verbringen, bestimmte Strafprozesse zu verfolgen. Weiterlesen