Aktuelles

Comments Box SVG iconsUsed for the like, share, comment, and reaction icons

#Galapagos#Blaufußtölpel#Ecudor ... See MoreSee Less

Das Dörfchen Lützerath ist gerade im Begriff weltweite Bekanntheit zu erlangen und es gibt Wenige, die nicht eine Haltung und Meinung zu den Protesten und Aktionen der Klimaaktivisten haben. Selbiges dürfte auch für die Aktionen der Aktivisten der "Letzten Generation" gelten, denen man zumindest nicht absprechen kann, Aufmerksamkeit und Ruhepuls von Öffentlichkeit und Politikern, mit Vandalismusaktionen in Museen und dem Festkleben eigener Leiber an neuralgischen Stellen in die Höhe getrieben zu haben. Man kann das falsch, übertrieben, ja auch in speziellen Situationen gefährlich finden können - und unbestreitbar ist auch, dass viele der Aktionen mit der Elle des Strafrechts gemessen illegal waren. Innerlich gehe ich aber auf die Barrikaden, wenn Staatsanwaltschaften, ermutigt durch Politiker wie den NRW Innenminister Reul, das Schwert des § 129 StGB (Bildung einer kriminellen Vereinigung) zur Anwendung bringt um Strafverfolgung und Grundrechtseingriffe, wie Durchsuchung und Festnahmen, zu begründen. Dieser Straftatbestand setzt voraus, dass eine Vereinigung, hier also die "Letzte Generation" gegründet wird, deren Zweck oder Tätigkeit in der Begehung schwerwiegender Straftaten liegt. Aus meiner Sicht erscheint dieser Vorwurf nicht nur aus menschlicher Sicht deplatziert, trifft er doch meist junge Menschen, die sich im Kampf um die Rettung der Klimaschutzziele sehen, hierfür viel Zeit opfern und Entbehrung auf sich nehmen, sondern auch juristisch fatal fehlgehend. Ich habe in 25 Jahren als Strafverteidiger nur 3 Mandate gehabt, in denen die Beschuldigten diesem schwerwiegenden Vorwurf der Strafverfolgungsbehörde ausgesetzt waren. Zuletzt in dem sogenannten "Ndrangheta-Verfahren", in dem angeblich Mitglieder der kalabresischen Mafia in einem Mammutprozess seit mehr als 2 Jahren in Düsseldorf vor Gericht stehen (wobei sich abzeichnet, dass sich der Vorwurf gegen die meisten Angeklagten, u.a. meinen Mandanten, nicht nachweisen lässt, bzw. nicht zutrifft). In diese Liga werden Klimaaktivisten demnach also mittlerweile einsortiert. Eines der Verfassungsprinzipien unseres Rechtsstaats ist das der "Verhältnismäßigkeit", an der sich alles staatliche Handeln auszurichten hat. Hieran sei in diesem Zusammenhang rechtzeitig erinnert. Die schlechtesten Entscheidungen eines Staates sind meist jene, über die die Geschichte im Nachhinein ihr Urteil fällt. ... See MoreSee Less

Das Dörfchen Lützerath ist gerade im Begriff weltweite Bekanntheit zu erlangen und es gibt Wenige, die nicht eine Haltung und Meinung zu den Protesten und Aktionen der Klimaaktivisten haben. Selbiges dürfte auch für die Aktionen der Aktivisten der  Letzten Generation gelten, denen man zumindest nicht absprechen kann, Aufmerksamkeit und Ruhepuls von Öffentlichkeit und Politikern, mit Vandalismusaktionen in Museen und dem Festkleben eigener Leiber an neuralgischen Stellen in die Höhe getrieben zu haben. Man kann das falsch, übertrieben, ja auch in speziellen Situationen gefährlich finden können - und unbestreitbar ist auch, dass viele der Aktionen mit der Elle des Strafrechts gemessen illegal waren.  Innerlich gehe ich aber auf die Barrikaden, wenn Staatsanwaltschaften, ermutigt durch Politiker wie den NRW Innenminister Reul, das Schwert des § 129 StGB (Bildung einer kriminellen Vereinigung) zur Anwendung bringt um Strafverfolgung und Grundrechtseingriffe, wie Durchsuchung und Festnahmen, zu begründen. Dieser Straftatbestand setzt voraus, dass eine Vereinigung, hier also die Letzte Generation gegründet wird, deren Zweck oder Tätigkeit in der Begehung schwerwiegender Straftaten liegt. Aus meiner Sicht erscheint dieser Vorwurf nicht nur aus menschlicher Sicht deplatziert, trifft er doch meist junge Menschen, die sich im Kampf um die Rettung der Klimaschutzziele sehen, hierfür viel Zeit opfern und Entbehrung auf sich nehmen, sondern auch juristisch fatal fehlgehend. Ich habe in 25 Jahren als Strafverteidiger nur 3 Mandate gehabt, in denen die Beschuldigten diesem schwerwiegenden Vorwurf der Strafverfolgungsbehörde ausgesetzt waren. Zuletzt in dem sogenannten Ndrangheta-Verfahren, in dem angeblich Mitglieder der kalabresischen Mafia in einem Mammutprozess seit mehr als 2 Jahren in Düsseldorf vor Gericht stehen (wobei sich abzeichnet, dass sich der Vorwurf gegen die meisten Angeklagten, u.a. meinen Mandanten, nicht nachweisen lässt, bzw. nicht zutrifft). In diese Liga werden Klimaaktivisten demnach also mittlerweile einsortiert. Eines der Verfassungsprinzipien unseres Rechtsstaats ist das der Verhältnismäßigkeit, an der sich alles staatliche Handeln auszurichten hat. Hieran sei in diesem Zusammenhang rechtzeitig erinnert. Die schlechtesten Entscheidungen eines Staates sind meist jene, über die die Geschichte im Nachhinein ihr Urteil fällt.

# Groundhopping # Westfalia Herne # Old School # Fußball # Romantik # ... See MoreSee Less

Von einem der auszog das Fürchten zu lernen.

Mit großer Erleichterung habe ich die Haftverschonung meines Mandanten nach 8 Monaten, auch wenn es keine Bewährung gab, im so genannten „Zigarettenmafiaverfahren“ aufgenommen. Was für ein Elend! In der Ukraine unter falschen Versprechungen angeworben um die karge Rente ein bisschen aufzubessern, in der Untersuchungshaft den 60. Geburtstag begangen, für eine wochenlange Sklavenarbeit ohne Tageslicht keinen Arbeitslohn erhalten, Urteil 2 Jahre 6 Monate und jetzt obendrein Millionen Steuerschulden gegenüber dem Fiskus. Er ist in seinem Leben nie straffällig geworden, hat die härtesten Arbeiten nicht gescheut und jetzt das! Nein, gerecht verteilt sind die Karten, die das Leben so verteilt oft nicht!
... See MoreSee Less

Von einem der auszog das Fürchten zu lernen.

Mit großer Erleichterung habe ich die Haftverschonung meines Mandanten nach 8 Monaten, auch wenn es keine Bewährung gab, im so genannten „Zigarettenmafiaverfahren“ aufgenommen. Was für ein Elend! In der Ukraine unter falschen Versprechungen angeworben um die karge Rente ein bisschen aufzubessern, in der Untersuchungshaft den 60. Geburtstag begangen, für eine wochenlange Sklavenarbeit ohne Tageslicht keinen Arbeitslohn erhalten, Urteil 2 Jahre 6 Monate und jetzt obendrein Millionen Steuerschulden gegenüber dem Fiskus. Er ist in seinem Leben nie straffällig geworden, hat die härtesten Arbeiten nicht gescheut und jetzt das! Nein, gerecht verteilt sind die Karten, die das Leben so verteilt oft nicht!

Comment on Facebook Von einem der auszog...

Mit Gerechtigkeit hat das in Deutschland schon lange nichts mehr zu tun. Siehe fall christoph metzelder. Ohne Kommentar.

Ach Mann, ich frag mich manchmal, wer das auslost mit den guten und den schlechten Karten

Eine "Ente" aus Düren fliegt durch die Republik

So häufig passiert es nicht, dass unsere schöne Heimatstadt es bundesweit in die Medien schafft. Gut, da ist der 1. FC Düren, der wegen des Pokalkampfes bei den Bayern verdient für Schlagzeilen sorgte, aber sonst? Doch, da gab es im Mai 2020 eine "Dürener Ente", die es in ganz Deutschland in die Schlagzeilen schaffte! Aber die Geschichte von vorn. Im Mai 2020 gab die Dürener Polizei eine Pressemeldung heraus, die lautete: "Beim Herstellen von Drogenkonzentrat hob das Dach ab." Beschrieben wurde nun das törichte Handeln des von mir heute beim Amtsgericht Düren vertretenen Mandanten, der beim Versuch Haschischöl herzustellen, versehentlich eine Explosion verursacht habe, "die das Dach des Hauses in Teilen förmlich abhob".
Die Deutsche Presseagentur (dpa) fand die Schlagzeile so spannend, dass sie die Polizeimeldung ungeprüft übernahm und von der dpa wiederum bekamen Medien aus ganz Deutschland (Hamburger Morgenpost, Spiegel, Focus, T-Online um nur einige zu nennen) die Meldung, peppten sie noch ein bisschen auf, fügten zum Teil Archivfotos eines zerstörten Daches hinzu und fertig war eine tolle Schlagzeile! Beim heutigen Prozess war aus gutem Grunde kein Journalist anwesend. Das Ganze war nämlich eine "Ente"! Durch die tatsächlich geschehene Verpuffung war nämlich nicht das halbe oder ganze Dach abgehoben, sondern lediglich eine Handvoll Ziegel waren heruntergefallen. Reparaturkosten, einschließlich notwendiger Zimmermannsarbeit, ein paar tausend Euro, also wenig spektakulär. Dementsprechend fiel auch die Strafe aus: 40 Tagessätze Geldstrafe zu 30 Euro, in toto also 1.200 Euro. Unglaublich? Ein Foto des Dachschadens (neben dem gekippten Dachfenster) seht ihr unten. Ich gehöre überhaupt nicht zu denen, die die Medien verteufeln. Aber etwas Skepsis und Überprüfung bei der Übernahme von Polizei- oder dpa Meldungen scheint zuweilen geboten.
... See MoreSee Less

Auch nach vielen Berufsjahren als Strafverteidiger ist die Spannung unerträglich und mein Puls rast, wenn das Gericht zur Verkündung eines Urteils ansetzt und zuvor mein Antrag als Verteidiger und der des Staatsanwaltes weit auseinander gingen. 7 Jahre wegen schweren Raubes hatte der Staatsanwalt in einem Prozess vor dem Landgericht Aachen gestern in seinem schwungvollen Plädoyer für meinen Mandanten gefordert. Zahlreiche Zeugen waren im Prozess gehört worden. Der Mandant bestritt die Tat, schwieg darüber hinaus aber zu den Tatvorwürfen. Sein gutes Recht! Allerdings nicht ohne Risiko, da manche Richter hieraus abzuleiten, der Angeklagte habe etwas zu verbergen und die Tat begangen. Ich selbst hatte Freispruch beantragt, - und die Entlassung aus der mittlerweile achtmonatigen Untersuchungshaft. Wenn ein Antrag des Staatsanwaltes auf 7 Jahre Gefängnis, mithin 2555 Tage Freiheitsentzug, gegen den der Verteidigung auf Freispruch steht, ist das nichts Alltägliches! Die Differenz zeigt, wie unterschiedlich Juristen eine Beweislage beurteilen können und wieviel von dieser Beurteilung hierfür für den Angeklagten abhängt. Ich werde als Verteidiger immer wieder gefragt, ob es mir nichts ausmachen würde, wenn ein Mandant, der eine Tat vielleicht begangen habe "ungeschoren" davonkomme? Die Antwort muss lauten: Nein! Niemand der prozessbeteiligten Juristen war selbst bei der angeklagten Tat zugegen. Ein Gerichtsprozess ist demnach nicht mehr oder weniger als der Versuch einer Rekonstruktion. Bleiben auch nur geringe Zweifel an der Schuld des Angeklagten, so muss das Gericht ihn freisprechen! Das sehen nicht alle Richter so, weshalb mir der kürzlich gehörte Ausspruch eines Augsburger Richters gefällt: "Es kann sein, dass der Angeklagte die Tat begangen hat, aber eher spreche ich hundert Angeklagte frei, als einen einzigen unschuldig zu verurteilen!"
Die Richter des Aachener Landgerichts sind dem Antrag der Verteidigung gefolgt und haben den Angeklagten freigesprochen. Seit heute wird er versuchen sein Leben neu zu ordnen. Hätte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprochen, wäre es das Ende seines Strebens nach Arbeit und Familie gewesen. So nah liegen die Dinge zusammen. Das sollte man nie vergessen!
... See MoreSee Less

Auch nach vielen Berufsjahren als Strafverteidiger ist die Spannung unerträglich und mein Puls rast, wenn das Gericht zur Verkündung eines Urteils ansetzt und zuvor mein Antrag als Verteidiger und der des Staatsanwaltes weit auseinander gingen. 7 Jahre wegen schweren Raubes hatte der Staatsanwalt in einem Prozess vor dem Landgericht Aachen gestern in seinem schwungvollen Plädoyer für meinen Mandanten gefordert. Zahlreiche Zeugen waren im Prozess gehört worden. Der Mandant bestritt die Tat, schwieg darüber hinaus aber zu den Tatvorwürfen. Sein gutes Recht! Allerdings nicht ohne Risiko, da manche Richter hieraus abzuleiten, der Angeklagte habe etwas zu verbergen und die Tat begangen. Ich selbst hatte Freispruch beantragt, - und die Entlassung aus der mittlerweile achtmonatigen Untersuchungshaft. Wenn ein Antrag des Staatsanwaltes auf 7 Jahre Gefängnis, mithin 2555 Tage Freiheitsentzug, gegen den der Verteidigung auf Freispruch steht, ist das nichts Alltägliches! Die Differenz zeigt, wie unterschiedlich Juristen eine Beweislage beurteilen können und wieviel von dieser Beurteilung hierfür für den Angeklagten abhängt. Ich werde als Verteidiger immer wieder gefragt, ob es mir nichts ausmachen würde, wenn ein Mandant, der eine Tat vielleicht begangen habe ungeschoren davonkomme? Die Antwort muss lauten: Nein! Niemand der prozessbeteiligten Juristen war selbst bei der angeklagten Tat zugegen. Ein Gerichtsprozess ist demnach nicht mehr oder weniger als der Versuch einer Rekonstruktion. Bleiben auch nur geringe Zweifel an der Schuld des Angeklagten, so muss das Gericht ihn freisprechen! Das sehen nicht alle Richter so, weshalb mir der kürzlich gehörte Ausspruch eines Augsburger Richters gefällt: Es kann sein, dass der Angeklagte die Tat begangen hat, aber eher spreche ich hundert Angeklagte frei, als einen einzigen unschuldig zu verurteilen!
Die Richter des Aachener Landgerichts sind dem Antrag der Verteidigung gefolgt und haben den Angeklagten freigesprochen. Seit heute wird er versuchen sein Leben neu zu ordnen. Hätte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprochen, wäre es das Ende seines Strebens nach Arbeit und Familie gewesen. So nah liegen die Dinge zusammen. Das sollte man nie vergessen!

Comment on Facebook Auch nach vielen ...

Hatte mal die ehre ihn kennen zu Lernen sehr Syphatischer Mensch und sehr guter Anwalt

Gute Arbeit 👍🏻 ....

Wie gut, dass endlich Frühling ist! Dieses Foto ist im Dezember bei 4 Grad Celcius entstanden und zeigt die Szenerie einer Strafgerichtsverhandlung vor einem rheinland-pfälzischen Amtsgericht. Zum Schutz vor Corona hatte der Richter Tische und Stühle kurzerhand auf dem Gerichtsparkplatz zwischen Bäumen und Polizeiautos aufstellen lassen. Aus dem Grund, weil mein Mandant, der Herr rechts im Bild, über Erkältungsbeschwerden klagte! Es gibt in dieser verrückten Zeit fast nichts, was es nicht gibt. Der Richter wollte leider nicht mit auf das Bild. Schade, es lag aber vielleicht auch daran, dass nur ein Befangenheitsantrag ihn hindern konnte diese Justizposse fortzusetzen. Vielleicht habe ich die Protokollführerin damit vor einer Lungenentzündung bewahrt:) Robe und Nylonstrumpfhose waren unter diesen Umständen nicht so ganz passend. ... See MoreSee Less

Wie gut, dass endlich Frühling ist! Dieses Foto ist im Dezember bei 4 Grad Celcius entstanden und zeigt die Szenerie einer Strafgerichtsverhandlung vor einem rheinland-pfälzischen Amtsgericht. Zum Schutz vor Corona hatte der Richter Tische und Stühle kurzerhand auf dem Gerichtsparkplatz zwischen Bäumen und Polizeiautos aufstellen lassen. Aus dem Grund, weil mein Mandant, der Herr rechts im Bild, über Erkältungsbeschwerden klagte! Es gibt in dieser verrückten Zeit fast nichts, was es nicht gibt. Der Richter wollte leider nicht mit auf das Bild. Schade, es lag aber vielleicht auch daran, dass nur ein Befangenheitsantrag ihn hindern konnte diese Justizposse fortzusetzen. Vielleicht habe ich die Protokollführerin damit vor einer Lungenentzündung bewahrt:)  Robe und Nylonstrumpfhose waren unter diesen Umständen nicht so ganz passend.

Diskussion beim Talk im Bruchwerktheater Siegen am 12. Dezember 2020 zum Thema: „Meine Meinung, ein Bollwerk“.
Ich habe als Strafverteidiger das Thema aus juristischer Sicht besprochen.
Dass man Meinungen auch aufgeben können muss und sie von dem jeweiligen Blickwinkel, aus dem man auf eine Sache schaut, abhängen, habe ich an diesem Tag an einem besonderen Beispiel illustriert:
Kürzlich habe ich einen pensionierten Strafrichter vor einer JVA getroffen und ihn gefragt, was er hier mache. Er war auf dem Weg zu einem Langzeitinhaftierten, der zu einer sehr langen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, um ihn als ehrenamtlicher Vollzugshelfer zu betreuen. Dieser Richter war früher selbst Strafrichter und hat sehr viele Menschen zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Mittlerweile betreut er mehrere Gefangene, auch Mörder, die noch auf unabsehbare Zeit hinter Gittern verbringen müssen. Überrascht über dieses Engagement habe ich ihn gefragt, welche Erkenntnis er aus diesem Perspektivwechsel für sich gewonnen habe. „Ich würde als Richter heute nicht mehr so hart urteilen.“, war seine Antwort. Sinngemäß begründete er dies damit, den Langzeitgefangenen fehle eine hoffnungsstiftende Perspektive auf Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben. Ein sehr bemerkenswertes Eingeständnis, wie ich finde. Wir sollten nie damit aufhören unsere Standpunkte und Meinungen zu hinterfragen!
... See MoreSee Less

Diskussion beim Talk im Bruchwerktheater Siegen am 12. Dezember 2020 zum Thema: „Meine Meinung, ein Bollwerk“. 
Ich habe als Strafverteidiger das Thema aus juristischer Sicht besprochen.
Dass man Meinungen auch aufgeben können muss und sie von dem jeweiligen Blickwinkel, aus dem man auf eine Sache schaut, abhängen, habe ich an diesem Tag an einem besonderen Beispiel illustriert: 
Kürzlich habe ich einen pensionierten Strafrichter vor einer JVA getroffen und ihn gefragt, was er hier mache. Er war auf dem Weg zu einem Langzeitinhaftierten, der zu einer sehr langen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, um ihn als ehrenamtlicher Vollzugshelfer zu betreuen. Dieser Richter war früher selbst Strafrichter und hat sehr viele Menschen zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Mittlerweile betreut er mehrere Gefangene, auch Mörder, die noch auf unabsehbare Zeit hinter Gittern verbringen müssen. Überrascht über dieses Engagement habe ich ihn gefragt, welche Erkenntnis er aus diesem Perspektivwechsel für sich gewonnen habe. „Ich würde als Richter heute nicht mehr so hart urteilen.“, war seine Antwort. Sinngemäß begründete er dies damit, den Langzeitgefangenen fehle eine hoffnungsstiftende Perspektive auf Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben. Ein sehr bemerkenswertes Eingeständnis, wie ich finde. Wir sollten nie damit aufhören unsere Standpunkte und Meinungen zu hinterfragen!Image attachment

Comment on Facebook 102893768154467_188973696213140

Mein Eindruck ist dass sich Richter und auch Gesellschaft viel mehr für Täter als für denen Opfer einsetzen! Vor allem bezüglich Therapeutische Behandlung kommen Opfer zu kurz!

Weil einem Mörder die Tat leid tut, ist er trotzdem ein Mörder! Kein Mensch darf einen anderen das Leben nehmen!!!

Weihnachtslektüre für Frau Margarete Koppers, Generalstaatsanwältin in Berlin OVG 5 B 6/20 232 UJs 1173/20 Betreff: “ … weil die Krankenhäuser überlastet werden .. Warum ? : Weil die dafür bezahlten „Fachkräfte“ es jahrzehntelang versäumten , die für eine Pandemiesituation notwendigen Feldlazarette für Infizierte bereitzustellen. Krankenhäuser sind für den Normalbetrieb ausgelegt, nicht für eine Pandemiesituation. Ich klage an: Jeden einzelnen „Minister“ dieser „Regierung“. Wegen Unfähigkeit. Grob fahrlässig versäumter Vorbereitung auf eine Pandemie. Zu später Reaktion. Zerstörerischem Lockdown. Massenarbeitslosigkeit. Inflation. Altersarmut. Beweismittel für mein Verfahren VG 23 K 152/20: Chronik meiner täglichen Arbeit zur aktuellen Corona-Krise … Weiterlesen ... www.schottie.de

Warum jeder Mensch zum Mörder werden kann - Eine Tragödie als Fallbeispiel

Wer sich in den deutschen Krimiformaten ein wenig auskennt, sei es nun „Polizeiruf“, der „Tatort“ oder eine der unzähligen Schundverfilmungen im Privatfernsehen, dem wird eine Parallele in den meisten Krimis wohl schon aufgefallen sein. Der zweitgrößte Schuft nach dem Täter ist zumeist der oder die Strafverteidiger/in. Geldgierige Finsterlinge ohne moralische Skrupel, im Auftreten gegenüber Polizei und Opfern regelmäßig unverschämt und taktlos. Bei einer solchen Darstellung in den Populärmedien verwundert es kaum, dass ich mich neuen Bekannten regelmäßig Fragen stellen muss, ob ich bereits einmal einen Mörder verteidigt habe, von dessen Täterschaft ich Kenntnis hatte, oder wie ich privat moralisch „ticke“. Die auch oft gestellte Frage, ob ich glaube, dass jeder Mensch unter bestimmten Umständen zum Mörder werden könnte, kann ich mit Überzeugung bejahen. Dieser traurige Fall sollte dies Jedermann vor Augen führen. Wer die Rolle des Strafverteidigers in unserem Rechtssystem verstehen will, der sollte auch von solchen Tragödien wissen, aber auch bedenken, dass der Rechtsstaat gerade davon lebt, dass bei Taten mit den höchsten Strafandrohungen, der Täter nicht von den schlechtesten Anwälten vertreten wird. Das nämlich ist ein Merkmal, welches man aus totalitären Regimen kennt. Wer wirklich etwas über Strafverteidigung erfahren möchte, dem steht es frei sich bei Gericht einfach mal in den Zuschauerraum einer Strafverhandlung zu setzen und einen Vormittag zuzuschauen. Die Sitzungen sind meist öffentlich - und man erfährt viel mehr, als in den dem Klischee verbundenen Krimiserien. Nämlich, dass die meisten Angeklagten ebenso wenig dämonisch daher kommen wie ihre Verteidiger/innen.
... See MoreSee Less

Warum jeder Mensch zum Mörder werden kann - Eine Tragödie als Fallbeispiel

Wer sich in den deutschen Krimiformaten ein wenig auskennt, sei es nun „Polizeiruf“, der „Tatort“ oder eine der unzähligen Schundverfilmungen im Privatfernsehen, dem wird eine Parallele in den meisten Krimis wohl schon aufgefallen sein. Der zweitgrößte Schuft nach dem Täter ist zumeist der oder die Strafverteidiger/in. Geldgierige Finsterlinge ohne moralische Skrupel, im Auftreten gegenüber Polizei und Opfern regelmäßig unverschämt und taktlos. Bei  einer solchen Darstellung in den Populärmedien verwundert es kaum, dass ich mich neuen Bekannten regelmäßig Fragen stellen muss, ob ich bereits einmal einen Mörder verteidigt habe, von dessen Täterschaft ich Kenntnis hatte, oder wie ich privat moralisch „ticke“. Die auch oft gestellte Frage, ob ich glaube, dass jeder Mensch unter bestimmten Umständen zum Mörder werden könnte, kann ich mit Überzeugung bejahen. Dieser traurige Fall sollte dies Jedermann vor Augen führen. Wer die Rolle des Strafverteidigers in unserem Rechtssystem verstehen will, der sollte auch von solchen Tragödien wissen, aber auch bedenken, dass der Rechtsstaat gerade davon lebt, dass bei Taten mit den höchsten Strafandrohungen, der Täter nicht von den schlechtesten Anwälten vertreten wird. Das nämlich ist ein Merkmal, welches man aus totalitären Regimen kennt. Wer wirklich etwas über Strafverteidigung erfahren möchte, dem steht es frei sich bei Gericht einfach mal in den Zuschauerraum einer Strafverhandlung zu setzen und einen Vormittag zuzuschauen. Die Sitzungen sind meist öffentlich  - und man erfährt viel mehr, als in den dem Klischee verbundenen Krimiserien. Nämlich, dass die meisten Angeklagten ebenso wenig dämonisch daher kommen wie ihre Verteidiger/innen.

Mal wieder ein Prozess an der Ostsee. Ich möchte für die Mandantschaft hier gar nicht die Werbetrommel rühren, sie als Sympathieträger verkaufen, oder ähnliches. Aber man lernt ja auch immer wieder neues dazu. Was ich vorher nicht wusste ist, dass die JVA Bützow, In der sich der Mandant in Untersuchungshaft befindet, eine grauenvolle Vergangenheit hat. Die Nazis hatten hier eine zentrale Hinrichtungsstätte eingerichtet, nach Untergang des Regimes wurden noch 500 Leichen gefunden. Die DDR hat das Gefängnis übernommen und unter grausamsten Haftbedingungen politische Gefangene inhaftiert, zu DDR Zeiten wurde das Gefängnis auch die „Rote Hölle“ genannt. Ich finde es perfide, Orte mit solcher Vergangenheit als staatliche Einrichtungen in unseren Zeiten weiterzuführen. Dies ist in der Hauptsache eine Taktlosigkeit ohnegleichen gegenüber den Opfern, die in diesen Richtstätten brutaler staatlicher Machtausübung Gesundheit und Leben gelassen haben. Aber auch Untersuchungshäftlinge unseres demokratischen Rechtssystems, für die immerhin noch die Unschuldsvermutung gilt, dürften an solch einem Ort nicht eigesperrt werden, den eine Textzeile Hannes Waders trefflich beschreibt: „Und der Atem toter Seelen staut sich unter diesem Dach.“
Folterstätten aus Nazi und DDR Zeiten sollten Denkmäler für die Opfer sein, aber nicht aus bloßer Zweckmäßigkeit erhalten bleiben!
... See MoreSee Less

Mal wieder ein Prozess an der Ostsee. Ich möchte für die Mandantschaft hier gar nicht die Werbetrommel rühren, sie als Sympathieträger verkaufen, oder ähnliches. Aber man lernt ja auch immer wieder neues dazu. Was ich vorher nicht wusste ist, dass die JVA Bützow, In der sich der Mandant in Untersuchungshaft befindet, eine grauenvolle Vergangenheit hat. Die Nazis hatten hier eine zentrale Hinrichtungsstätte eingerichtet, nach Untergang des Regimes wurden noch 500 Leichen gefunden. Die DDR hat das Gefängnis übernommen und unter grausamsten Haftbedingungen politische Gefangene inhaftiert, zu DDR Zeiten wurde das Gefängnis auch die „Rote Hölle“ genannt. Ich finde es perfide, Orte mit solcher Vergangenheit als staatliche Einrichtungen in unseren Zeiten weiterzuführen. Dies ist in der Hauptsache eine Taktlosigkeit ohnegleichen gegenüber den Opfern, die in diesen Richtstätten brutaler staatlicher Machtausübung Gesundheit und Leben gelassen haben. Aber auch Untersuchungshäftlinge unseres demokratischen Rechtssystems, für die immerhin noch die Unschuldsvermutung gilt, dürften an solch einem Ort nicht eigesperrt werden, den eine Textzeile Hannes Waders trefflich beschreibt: „Und der Atem toter Seelen staut sich unter diesem Dach.“
Folterstätten aus Nazi und DDR Zeiten sollten Denkmäler für die Opfer sein, aber nicht aus bloßer Zweckmäßigkeit erhalten bleiben!

Vielleicht werden sich jetzt einige wundern, dass der Beitrag über die Strafverfolgung wegen Subventionsbetruges nachdem Corona Soforthilfe beantragt wurde von mir gelöscht worden ist. Leider blieb mir wohl keine andere Möglichkeit. Der Beitrag wurde vielfach geteilt und kommentiert, leider aber von Menschen, die ich bestimmt nicht ansprechen wollte. Also diejenigen, die letzten Sonntag in Berlin und dieses Wochenende in Stuttgart demonstriert haben. Jeder mag seine Meinung haben dürfen. Rechtsbeiträge von mir sollten aber der Information dienen und nicht falschverstanden als Mittel subersiver Hetze entfremdet werden. ... See MoreSee Less

Diese Woche gab es dann mal wieder eines jener Erlebnisse im Gerichtssaal des Landgerichts Augsburg, das bei mir auch nach so vielen Jahren Strafverteidigung immer noch Gänsehaut verursacht. Der Mandant, bereits seit 7 Monaten in U-Haft, wurde angeklagt zweimal Amphetamin im Kilobereich von Holland nach Bayern geliefert zu haben. Auf einer Vakuumierfolie einer Verpackung sichergestellter Drogen war seine DNA gefunden worden. Schlechte Karten! Ich war von seiner Unschuld überzeugt! Aber wie kommt seine DNA auf die Verpackung? Wenn man sich als Verteidiger mit der Materie DNA und Übertragungsmöglichkeit befasst, gibt es viele Möglichkeiten. Am Ende des Prozesses der Showdown. Der Staatsanwalt beantragt 7 Jahre und 6 Monate, ich als Verteidiger Freispruch. Eine riesige Diskrepanz zwischen den Anträgen. Dann das Ergebnis des Gerichts: Der Angeklagte wird auf Kosten der Staatskasse freigesprochen! Gänsehaut pur! Kann man sich überhaupt vorstellen, was es heisst jahrelang unschuldig ins Gefängnis zu müssen? Ich kenne viele Richter, die den Mandanten vermutlich verurteilt hätten und dem Antrag des Staatsanwaltes gefolgt wären. Wir hatten das "Glück" faire Richter erwischt zu haben. Der Laie mag sich keine falschen Vorstellungen machen: Viele Urteile sind falsch. Es gibt auch in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik genügend Menschen, die unschuldig im Gefängnis sitzen. Auch dieser Umstand ist jeden Tag neue Motivation für die Mandanten vor Gericht als Verteidiger alles zu geben und alle zulässigen Register zu ziehen. Wer mag, kann sich meinen 2017 veröffentlichten Artikel zum Thema: "Unschuldsverurteilung" durchlesen. Ein schönes Wochenende wünsche ich Ihnen Allen!

Warum jeder unschuldig verurteilt werden kann
Bericht vom 1. Juni 2017

von Rechtsanwalt Christoph Rühlmann aus Düren, zugleich Fachanwalt für Strafrecht
erschienen in der DNS 06/2017

Habe ich den Titel dieses Artikels nicht schon mal irgendwo gelesen, wird sich mancher Leser spontan fragen. Das kann durchaus so sein. Zugegeben sei nämlich an dieser Stelle, dass diese Überschrift auch ein Sachbuch trägt, welches zurzeit in den Verkaufslisten recht weit oben rangiert. Gemeint ist das Werk von Max Steller, Professor für forensische Psychologie und der deutsche „Papst“ für die Glaubhaftigkeitsanalyse von Zeugenaussagen. Titel des Buches: „Nichts als die Wahrheit? Warum jeder unschuldig verurteilt werden kann.“
Möglich ist aber auch, dass Sie von diesem Buch noch nie etwas gehört haben, Ihnen der Titel trotzdem bekannt vorkommt. Dann handelt es sich vielleicht um eine so genannte „Scheinerinnerung“, was meint, dass man glaubt sich an etwas zu erinnern, was in der Realität aber gar nicht passiert ist. Vielleicht haben Sie sich in der Vergangenheit bereits mit dem Thema der „Verurteilung Unschuldiger“ gedanklich auseinandergesetzt und deshalb meinen Sie den Titel schon einmal gelesen zu haben. Denn auch so können „Scheinerinnerungen“ entstehen. Die meisten hiervon sind ganz harmlos, aber es gibt auch jene, die Leben zerstören können. Davon soll hier die Rede sein.

Gerade im Strafprozess sind Aussage-gegen-Aussage-Situationen besonders fatal für denjenigen, der zu Unrecht einer Tat beschuldigt wird und diese bestreitet, sofern keine weiteren Beweismittel hinzutreten, die seine Unschuld belegen können. Diese Konstellationen sind gerade im Bereich des Sexualstrafrechts überproportional häufig anzutreffen. Die Gründe für Falschbelastungen sind vielschichtig. Rachsucht, Neid oder aber auch die falsche Erinnerung sind hier zu nennen.
Falschaussagen von Zeugen, die in eine falsche Verurteilung, ein sogenanntes Fehlurteil münden können, sind im Wesentlichen in zwei Varianten vorstellbar. Zum einen in der, der oben erwähnten „Scheinerinnerung“, bei der Suggestion die wesentliche Rolle spielt. Steller beschreibt das mögliche Entstehen einer „Scheinerinnerung“ bei Kindern so, dass mögliche sexuelle Handlungen durch Vorhalt von Bezugs- oder Ermittlungspersonen, nachdem zunächst nur ein vager Verdacht auf Missbrauch geschöpft war, immer wieder thematisiert wurden, bis sich im Laufe der Zeit beim Kind lebhafte Erinnerungen von den möglichen Geschehnissen einstellten (Max Steller, Nichts als die Wahrheit?, Heyne Verlag, S. 155 f.). Die andere Variante der Falschaussage ist die bewusste Lüge, d.h. die falsche Aussage mit dem Vorsatz, ein bestimmtes gewünschtes Ergebnis durch die falsche Aussage zu beeinflussen. Zum Beispiel, den untreuen und verhassten Ehemann mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu bestrafen. Kein übliches, aber auch kein exotisches Motiv! Selbstverständlich gibt es in der Praxis aber auch die Fälle, in denen Frauen durch Falschbezichtigungen ihrer (Ex)Partner in die strafgerichtliche Bredouille gerieten.
Für den Betroffenen macht es in der Regel keinen großen Unterschied, ob eine gegen ihn gerichtete unwahre Aussage, beispielsweise er habe sich an der minderjährigen Stieftochter vergangen oder aber den Geschlechtsverkehr mit der Ehefrau gegen ihren Willen durchgeführt, auf einer bewussten Falschaussage, also einer Lüge oder auf einer „Scheinerinnerung“ beruht. Für ihn steht nun im Vordergrund, dass bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit einem solchen Tatvorwurf existenzvernichtend sein kann. Bei Verhängung einer mehrjährigen Freiheitsstrafe versteht sich dies ohnehin von selbst.
Seriöse Zahlen darüber, in wie vielen Prozent der Fälle es sich bei Aussage-gegen-Aussage-Verurteilungen um Fehlurteile handelt, kann es nicht geben. Es ist aber davon auszugehen, dass die Fälle, die in die Medien kommen und bundesweit bekannt werden, nur die so genannte „Spitze des Eisbergs“ darstellen. Nicht jeder Fall ist für die Medien so lukrativ wie der, des stets gut gelaunt daherkommenden sympathischen Wetterfrosches, dem eine betrogene und seelisch verletzte Lebensgefährtin einen Vergewaltigungsvorwurf andichtete, dessen zerstörerische Wirkung auch durch einen später mühsam erkämpften Freispruch nie wieder aufgehoben wurde. Oder jener Fall des Moderators Andreas Türck, dem eine Vergewaltigung von einer Dame „angehängt“ wurde,” die sich im Verlauf der Beweisaufnahme mehr und mehr in Widersprüche verstrickte, so dass nach langer stressbelasteter Beweisaufnahme Staatsanwaltschaft und Gericht zu dem Ergebnis kamen, die Anschuldigungen seien falsch. Der Freispruch konnte Türcks Karriere nicht mehr retten. Für viele Jahre gab es keine Beschäftigung mehr im Fernsehen für den Moderator.

Aus eigener Erfahrung erinnere ich mich selbst noch lebhaft an den Fall eines jungen Mannes, den ich vor einem hessischen Landgericht verteidigte. Er befand sich 8 Monate in der JVA Weiterstadt in Untersuchungshaft bevor das Landgericht ihn vom Vorwurf der Vergewaltigung freisprach. Eine junge Dame aus seiner Bekanntschaft hatte ihn bezichtigt, sie in ihrer Frankfurter Wohnung mehrfach vergewaltigt zu haben. Er widersprach dem Vorwurf vehement. Objektive Zeugen waren nicht vorhanden. Eine gynäkologische Untersuchung hatte nicht stattgefunden, da die Anzeige Wochen nach der vermeintlichen Vergewaltigung erfolgte. Uns Verteidigern gegenüber hatte der Angeklagte ein Alibi erwähnt; er sei zur Tatzeit nicht in Frankfurt gewesen, sondern in einem Hotel in Hanau, dessen Namen er aber nicht mehr wusste. Zunächst hatte das Gericht vor, die Beweiswürdigung aufgrund eigener Sachkunde vorzunehmen und kein aussagepsychologisches Glaubhaftigkeitsgutachten einzuholen. Auf massives Drängen der Verteidigung erfolgte dann doch die Beauftragung einer Sachverständigen, die zu dem Ergebnis kam, die Anschuldigungen des vermeintlichen Tatopfers seien erlebnisfundiert, was meint, die Vergewaltigungen hätten sich wie angeklagt zugetragen. Der Angeklagte und wir Verteidiger waren erschüttert. Hatte es doch diverse Widersprüche in den verschiedenen polizeilichen und gerichtlichen Aussagen der Frau gegeben, die die Sachverständige nun damit erklärte, die Angeklagte sei traumatisiert und habe vieles verdrängt. Bei dem Versuch Erinnerungslücken zu schließen, könne es zu gedanklichen Fehlleistungen kommen. Der Vorsitzende Richter hatte bereits vor Eintritt in die Beweisaufnahme Verteidigung und den Angeklagten mit der Ansage unter Druck gesetzt, dass eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als vier Jahren nur denkbar sei, wenn der Angeklagte die Taten gestehe und der „Geschädigten“ eine umfassende Zeugenaussage erspare. Erst als wir Verteidiger uns dann auf die Suche nach dem Hotel machten und dieses auch schließlich fanden, wo über EDV Buchungen ganz klar erkennbar war, dass der Angeklagte sich zur Tatzeit dort aufgehalten hatte, musste das Gericht ihn freisprechen. Der Vorsitzende machte bei der Verkündung des Freispruchs keinen erleichterten Eindruck, dabei sollte er doch eigentlich froh sein, keinem falschen Glaubhaftigkeitsgutachten aufgesessen zu sein und einen Unschuldigen für Jahre hinter Gitter gebracht zu haben. Die Sachverständige besaß sogar noch die Dreistigkeit ihr Gutachten zu verteidigen, obwohl es doch eigentlich nicht zu verteidigen gab. Im Ergebnis war es schlicht falsch. Wäre sie den von Max Steller entwickelten Methoden der Inhaltsanalyse der Aussagen der Zeugin und der Entstehungsanalyse, das heißt der Erforschung, wie die Aussagen entstanden waren, gefolgt, so wäre sie wohl zu einem anderen Ergebnis gekommen. Steller beklagt, dass es unter den von den Gerichten herangezogenen Sachverständigen, die für die Erstellung von Glaubhaftigkeitsgutachten herangezogen werden, immer noch viele gibt, die nicht nach den heutigen wissenschaftlichen Standards arbeiten. Er spricht in diesem Zusammenhang nicht von „Gutachtern“ sondern von „Schlechtachtern“.
Das Herausfiltern der Wahrheit ist manchmal mühselig, sollte aber von allen am Gerichtsverfahren Beteiligten mit dem erforderlichen Zeitaufwand und Fachwissen betrieben werden. Mein Frankfurter Mandant stand nach seinem Freispruch vor den Scherben seiner Existenz. Freunde und Bekannte hatten sich von ihm abgewandt, der Arbeitsplatz war verloren und seine Lebensgefährtin hatte sich von ihm getrennt. Immerhin: Für jeden Tag zu Unrecht erlittener Untersuchungshaft sieht das Gesetz 25 Euro Entschädigung vor. Der Rechtsstaat kann sich in diesem Punkt nicht lumpen lassen!
... See MoreSee Less

Comment on Facebook 102893768154467_108965154213995

überraschend, weil in Augsburg zwischen Richter und Staatsanwaltschaft die bayerisch-schwäbische Vetternwirtschaft ziemlich gängig ist und auch bereits mehrfach medienwirksam dokumentiert ist anhand der skandalösen Urteile. Zudem ist die Augsburger Staatsanwaltschaft bekannt dafür, dass selbst für kleinste Vergehen sehr sehr harte Strafen gefordert werden.

Gibt es denn für den normalen Bürger keine Möglichkeit gegen ein vermeintliches Fehlurteil vorzugehen. Da entscheidet das OLG JENA im Berufungsprozess gegen uns weil man der Beklagten eine Beteiligung an einem Schriftstück nicht nachweisen konnte.

Sehr gut Klasse das du so engagiert bist ✌️

👏👏🖒🖒

Dieses Buch vermag Vieles im Leser auszulösen. Vielleicht Erschütterung über das, was einem Menschen in einem Urlaubsparadies wie Bali an Unrecht widerfahren kann, welcher Abgrund an Menschenfeindlichkeit, Habgier und Eigensinn unter der Politur von Palmen, Meer und Tempeln sichtbar wird. Sicher aber ist es ein Mutmacher für Alle, die im Tief stecken, die meinen, es gebe kein Licht am Ende des Tunnels, keinen Ausweg aus einer ausweglosen Situation. Patrick Naumanns Optimismus, seine Fähigkeit, aus einer unerträglich scheinenden Situation das Beste zu machen, den Blick immer wieder nach vorne zu nehmen, wirken einfach ansteckend. Die Stärke dieses Buches mag nicht in der literarischen Qualität zu finden sein, derjenige, der es mit "Leben, um davon zu erzählen", eines Gabriel Garcia Marquez vergleicht, wird Naumanns Anspruch nicht gerecht. Hier erzählt jemand sein Leben, um im Jetzt nicht unterzugehen. Die Kraft dieser Erzählung wirkt authentisch und urgewaltig auf den Leser. In diesem Sinne ist es dann doch ein sehr "moralisches" Buch. (Eigene Rezension des Buches bei Thalia und Amazon) ... See MoreSee Less

Dieses Buch vermag Vieles im Leser auszulösen. Vielleicht Erschütterung über das, was einem Menschen in einem Urlaubsparadies wie Bali an Unrecht widerfahren kann, welcher Abgrund an Menschenfeindlichkeit, Habgier und Eigensinn unter der Politur von Palmen, Meer und Tempeln sichtbar wird. Sicher aber ist es ein Mutmacher für Alle, die im Tief stecken, die meinen, es gebe kein Licht am Ende des Tunnels, keinen Ausweg aus einer ausweglosen Situation. Patrick Naumanns Optimismus, seine Fähigkeit, aus einer unerträglich scheinenden Situation das Beste zu machen, den Blick immer wieder nach vorne zu nehmen, wirken einfach ansteckend. Die Stärke dieses Buches mag nicht in der literarischen Qualität zu finden sein, derjenige, der es mit Leben, um davon zu erzählen, eines Gabriel Garcia Marquez vergleicht, wird Naumanns Anspruch nicht gerecht. Hier erzählt jemand sein Leben, um im Jetzt nicht unterzugehen. Die Kraft dieser Erzählung wirkt authentisch und urgewaltig auf den Leser. In diesem Sinne ist es dann doch ein sehr moralisches Buch. (Eigene Rezension des Buches bei Thalia und Amazon)

4 years ago

Rechtsanwalt Christoph Rühlmann

... See MoreSee Less

Load more